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Unsere Whistleblowing-Politik

Was kann gemeldet werden?

Mögliche Meldungen über Verstöße oder potenzielle Verstöße gegen die Grundsätze oder Regeln in unserem Unternehmen könnten eine Vielzahl von Bereichen betreffen. Dazu zählen Menschenrechtsverletzungen, Betrug, Korruption, unzulässige Einflussnahme, Datenschutzverletzungen, Belästigung, Verstöße gegen internationale Sanktionen und Embargos, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Umweltvergehen, Diskriminierung, Straftaten und Regelwidrigkeiten.

Welche Informationen sollten angegeben werden?

Die eingereichten Meldungen sollten den Sachverhalt so präzise und umfassend wie möglich wiedergeben. Mutmaßungen sind zu vermeiden. Der Fokus liegt auf objektiven Informationen und klaren Darstellungen der beobachteten oder erfahrenen Situation, um eine genaue Beurteilung und angemessene Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Meldungen sollten Informationen zu den nachfolgenden Fragen enthalten:
  • Was ist vorgefallen?
  • Wann ist es vorgefallen?
  • Wer ist oder war daran beteiligt bzw. darin involviert?
  • Ist der Sachverhalt noch im Gange?
  • Welche Risiken gibt es und wie hoch ist die Dringlichkeit der Situation?
  • Wie hat der Whistleblower Kenntnis über den Sachverhalt erlangt?
  • Gibt es Zeugen oder weitere von dem Sachverhalt betroffene Personen?

Wenn Whistleblower über Unterlagen oder relevante Beweismittel verfügen, sollten und können Sie uns diese Informationen gerne anonym per Post zukommen lassen:
Symacon System + Service GmbH
Alt Salbke 6 – 10
39122 Magdeburg

Vertraulichkeit

Die Identität des Whistleblowers sowie jegliche personenbezogenen Informationen in Bezug auf die gemeldeten Vorfälle und sämtliche eingereichten Dokumente werden streng vertraulich behandelt. Diese Vertraulichkeit bleibt gewahrt, es sei denn, Symacon System + Service GmbH ist gesetzlich verpflichtet, alle oder einen Teil der Informationen an eine Behörde zu melden.

Keine Vergeltungsmaßnahmen

Symacon SSG, seine Geschäftspartner und Mitarbeiter unternehmen keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die in gutem Glauben eine Meldung macht oder an einer Untersuchung teilnimmt. Personen, die Vergeltungsmaßnahmen gegen andere ergreifen, weil diese eine Meldung in gutem Glauben gemacht haben oder an Untersuchungen beteiligt sind, unterliegen Disziplinarmaßnahmen, die bis zur Kündigung reichen können.

Symacon SSG behält sich das Recht vor, gegen Personen, die vorsätzlich falsche oder böswillige Aussagen machen, um Nachforschungen irreführend einzuleiten oder in die falsche Richtung zu lenken, Disziplinarmaßnahmen und andere angemessene Schritte einzuleiten.

Schutz personenbezogener Daten

Die durch das Whistleblowing-System von Symacon SSG erfassten Daten werden gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Datenschutz während der Datenerhebung, Übermittlung und Speicherung sicherzustellen. Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren oder zu ändern.

Möchten Sie uns etwas melden, das Ihnen aufgefallen ist?

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Die Meldestelle wird bei der Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Wahrung der Vertraulichkeit beachten.